Wärmepumpenmarkt

Ratgeber · 11 Minuten

Wärmepumpe mieten oder kaufen? Die Rechnung, die kaum jemand aufmacht

Keine Anschaffungskosten, Wartung inklusive, kein Reparaturrisiko – das Mietmodell löst genau das Problem, an dem der Heizungstausch am häufigsten scheitert. Dass die Miete über die Laufzeit mehr kostet, ist dabei die harmlose Erkenntnis. Die teuren Fehler stecken an drei anderen Stellen: in der Vertragsart, die über die Rechte am Laufzeitende entscheidet, in der Frage, wer den Förderantrag stellt, und in einer Vergleichsrechnung, die den Kauf unfair gut dastehen lässt.

Drei Verträge, ein Werbewort

„Wärmepumpe mieten“ ist kein Vertragstyp, sondern ein Marketingbegriff für drei Konstruktionen, die rechtlich auseinanderliegen. Welche davor liegt, bestimmt, was Sie am Ende besitzen und welches Regelwerk Sie schützt. Das gehört geklärt, bevor über Raten gesprochen wird.

ModellSie bezahlenRechtsrahmenAm Laufzeitende
Gerätemieteeine Monatsrate für die Anlage, Strom selbstMietvertrag, Kontrolle über das AGB-RechtRückgabe, Übernahme oder Verlängerung – je nach Vertrag
Wärmecontractinggelieferte Wärme nach Kilowattstunden plus GrundpreisWärmelieferung, bei allgemeinen Bedingungen AVBFernwärmeVAnlage bleibt beim Contractor
MietkaufRaten mit Eigentumsübergang als ZielKaufvertrag mit RatenzahlungSie werden Eigentümer

Der Unterschied ist nicht akademisch. Für Wärmelieferverträge auf Basis allgemeiner Versorgungsbedingungen begrenzt die AVBFernwärmeV die Laufzeit auf zehn Jahre – verlängert den Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung aber um jeweils fünf weitere Jahre. Eine verpasste Frist bindet also ein halbes Jahrzehnt. Die reine Gerätemiete fällt nicht automatisch unter diese Verordnung; dort ist das AGB-Recht der Maßstab, was in der Praxis bedeutet: Es gilt, was im Vertrag steht, solange es nicht unangemessen benachteiligt. Für Vermieter kommt eine weitere Ebene hinzu, denn die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung im laufenden Mietverhältnis ist nach § 556c BGB an Kostenneutralität und eine Ankündigung in Textform gebunden. Ob das im Einzelfall trägt, ist eine Frage an die Rechtsberatung, nicht an einen Ratgeber.

Die Frage, die alles entscheidet

Hier steht die Aussage, die in den meisten Vergleichen zu diesem Thema falsch ist. Sehr häufig liest man, Mietmodelle seien nicht förderfähig. Das trifft nicht zu: Nach dem Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458 ist die Nutzung von Heizungstechnik auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Die vertraglich vereinbarten Raten können entsprechend der Nutzungsdauer für bis zu zehn Jahre als förderfähige Gesamtkosten berücksichtigt werden. Ausgenommen sind Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug. Eingereicht wird der Vertrag anstelle der Rechnung.

Entscheidend ist deshalb nicht ob, sondern wer beantragt. Und daran hängt ein Unterschied, der größer ist als jede Rate:

  • Sie sind Antragsteller. Dann gilt für Sie als selbstnutzende Privatperson das Programm 458 mit allen Boni – Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus, bei kleinem Einkommen zusätzlich der Einkommensbonus. Bemessungsgrundlage sind die Raten für bis zu zehn Jahre, gedeckelt auf die förderfähigen Höchstkosten.
  • Der Anbieter ist Antragsteller. Als Unternehmen fällt er in das Programm für Contractoren mit pauschal 30 Prozent und ohne die Boni, die Selbstnutzern vorbehalten sind. Von diesen 30 Prozent kommt bei Ihnen nur an, was der Anbieter in die Rate einrechnet – und wie viel das ist, steht in keinem Prospekt. Dass hier nicht die Vermietung, sondern der Eintrag im Grundbuch über das Programm entscheidet, zeigt die Zuordnung bei den Antragstypen und Fristen.

Rechnen wir es durch, mit einer Rate von 200 Euro: Zehn Jahre Raten sind 24.000 Euro und liegen damit unter der Höchstgrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Bei 46 Prozent – der aktuellen Kombination aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus – ergäbe das 11.040 Euro. Bei pauschal 30 Prozent sind es 7.200 Euro. Die Differenz von knapp 3.900 Euro ist der Preis dafür, dass im Antragsformular der falsche Name steht. Welche Sätze für Ihre Situation gelten, zeigt der Förderrechner; der Antragsweg und seine Reihenfolge sind an eigener Stelle beschrieben.

Passender RechnerDen eigenen Fördersatz bestimmenDer Förderrechner wertet Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nach Antragsdatum aus und zeigt die förderfähigen Höchstkosten für Ihre Zahl an Wohneinheiten – die Bemessungsgrundlage, die beim Mietmodell aus den Raten besteht.

Fünfzehn Jahre, zwei Wege

Die Mietangebote für ein Einfamilienhaus liegen überwiegend zwischen 150 und 250 Euro im Monat; Luft-Wasser-Geräte besetzen das untere Ende, Sole-Wasser-Anlagen mit Erdarbeiten das obere. Üblich sind Laufzeiten von zehn bis zwanzig Jahren, häufig fünfzehn. Der Strom ist in aller Regel nicht enthalten – er fällt bei beiden Wegen gleich an und bleibt deshalb aus dem Vergleich heraus.

Für die Kaufseite nehmen wir die Werte, mit denen die Rechner dieser Seite arbeiten: 30.000 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Montage, 46 Prozent Förderung auf 28.000 Euro förderfähige Kosten, 200 Euro Wartung im Jahr.

Position über 15 JahreKaufenMieten (200 EUR/Monat)
Investition brutto30.000 EUR0 EUR
Zuschuss (46 % auf 28.000 EUR)−12.880 EURbeim Anbieter, sofern er beantragt
Raten–36.000 EUR
Wartung3.000 EURmeist enthalten
ReparaturenIhr Risikomeist enthalten
Summe20.120 EUR36.000 EUR
Anlage gehört danachIhnendem Anbieter

Knapp 16.000 Euro Unterschied – und die Anlage, die nach fünfzehn Jahren noch Restnutzungsdauer hat, liegt auf der günstigeren Seite. Mit dieser Zahl endet die Hälfte der Vergleiche im Netz. Sie ist richtig gerechnet und trotzdem unfair.

Was die Rechnung noch braucht

Unfair ist sie, weil sie 17.120 Euro Eigenanteil behandelt, als wären sie kostenlos verfügbar. Das sind sie nicht. Wer das Geld aufnehmen muss, zahlt Zinsen; wer es hat, verzichtet auf dessen Erträge. Finanziert man den Eigenanteil zu vier Prozent über fünfzehn Jahre, ergibt das eine Annuität von rund 127 Euro im Monat und eine Gesamtbelastung von etwa 22.800 Euro. Mit der Wartung sind es rund 25.800 Euro gegen 36.000 Euro Miete: etwa 10.000 Euro Unterschied statt 16.000.

Anders gewendet, und das ist die nützlichste Form dieser Zahl: Der geförderte Kauf kostet finanziert rund 143 Euro im Monat einschließlich Wartung. Eine Mietrate darüber ist der Aufpreis dafür, dass Reparaturen und Ausfallrisiko beim Anbieter liegen. Bei 200 Euro Rate sind das knapp 60 Euro im Monat. Ob das angemessen ist, lässt sich tatsächlich beantworten: Es ist die Frage, ob Sie mit etwa 700 Euro im Jahr rechnen, um die Anlage über die Laufzeit instand zu halten. Für eine Wärmepumpe ohne Brennkammer und ohne Abgasweg ist das eher großzügig bemessen – was die typischen Wartungs- und Instandhaltungskosten hergeben, steht an eigener Stelle. Aber es ist eine nachvollziehbare Versicherungsprämie und keine Mondzahl.

Sechs Punkte im Vertragstext

Mietverträge über Heizungen sind frei gestaltbar, und genau dort entstehen die Unterschiede, die die Monatsrate nicht zeigt:

  1. Preisanpassung. Steht die Rate über die gesamte Laufzeit fest oder gibt es eine Preisgleitklausel? Eine Klausel, die an allgemeine Kostenindizes gekoppelt ist, macht jeden Fünfzehn-Jahres-Vergleich zur Schätzung. Das ist der wichtigste Punkt der Liste.
  2. Abgrenzung Wartung und Reparatur. „Service inklusive“ kann die Jahreswartung meinen oder die Vollinstandhaltung einschließlich Verdichtertausch. Nur die zweite Variante rechtfertigt den Aufpreis gegenüber dem Kauf. Fragen Sie nach Ausschlüssen und nach der Obergrenze je Schadensfall.
  3. Laufzeitende. Übernahme zu einem symbolischen Betrag, Verlängerung zu neu verhandeltem Preis oder Ausbau der Anlage? Es gibt keinen Marktstandard, und die Differenz zwischen den Varianten ist vierstellig.
  4. Kündigung und Verlängerung. Bei Wärmelieferverträgen nach allgemeinen Versorgungsbedingungen verlängert sich der Vertrag ohne Kündigung um jeweils fünf Jahre. Notieren Sie die Frist an dem Tag, an dem Sie unterschreiben.
  5. Übertragbarkeit beim Hausverkauf. Ein laufender Vertrag, den der Käufer nicht übernehmen will oder kann, wird zum Preisabschlag. Lassen Sie sich die Regelung zeigen, auch wenn ein Verkauf heute nicht absehbar ist.
  6. Technische Festlegungen. Welches Gerät, welche Leistung, welches Kältemittel? Ein Vertrag, der das offenlässt, verschiebt die Entscheidung über Effizienz und Zukunftsfähigkeit zum Anbieter – und ob R290 oder R32 verbaut wird, entscheidet unter anderem über die Förderfähigkeit ab 2028. Verlangen Sie außerdem die Auslegung nach einer nachvollziehbaren Heizlastberechnung, nicht nach Wohnfläche.

Wann die Miete die richtige Wahl ist

Aus dem Kostenvergleich folgt nicht, dass das Mietmodell ein schlechtes Produkt wäre. Es folgt nur, dass es kein Sparmodell ist. Sinnvoll ist es in drei Lagen.

Der Kessel ist ausgefallen und es fehlt das Kapital. Im Januar ohne Heizung zu stehen, kostet mehr als der Aufpreis von fünfzehn Jahren Miete. Dass die Förderung nach dem Merkblatt auch für befristete Mietlösungen greift – für eine Übergangsheizung allerdings höchstens ein Jahr –, nimmt dem Notfall zusätzlich die Schärfe.

Es gibt keinen Förderanspruch. Die BEG verlangt ein Mindestalter des Gebäudes und den Ersatz einer vorhandenen Heizung; der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung voraus, bei Gaszentralheizung mindestens zwanzig Betriebsjahre. Wo keine dieser Bedingungen zutrifft, verliert der Kauf seinen stärksten Vorteil, und der Abstand zwischen beiden Wegen schrumpft erheblich.

Die Entscheidung soll delegiert werden. Wer Planung, Auslegung, Antrag und Instandhaltung aus einer Hand möchte und den Aufpreis bewusst zahlt, trifft keine falsche Entscheidung – sondern eine informierte. Im Mehrfamilienhaus ist das sogar der verbreitetere Weg, weil dort die Finanzierung über die Eigentümergemeinschaft die eigentliche Hürde ist. Was ein Kauf im Einfamilienhaus demgegenüber über zwanzig Jahre wirklich kostet, rechnet der Artikel zu den Kosten im Einfamilienhaus Position für Position durch.

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Wärmepumpe zu mieten?

Die Angebote für ein Einfamilienhaus liegen überwiegend zwischen 150 und 250 Euro im Monat, wobei Luft-Wasser-Geräte das untere und Sole-Wasser-Anlagen mit Erdarbeiten das obere Ende besetzen. Der Strom ist praktisch nie enthalten, er kommt in voller Höhe hinzu. Vergleichbar wird eine Rate erst, wenn drei Dinge geklärt sind: ob Wartung und Reparatur eingeschlossen sind, ob der Preis über die Laufzeit fest steht oder einer Preisgleitklausel unterliegt, und ob die Förderung bereits in der Rate verrechnet ist. Eine Rate von 150 Euro ohne Reparaturen und mit Gleitklausel kann teurer sein als eine von 210 Euro mit beidem.

Ist eine gemietete Wärmepumpe förderfähig?

Ja. Das ist der Punkt, den viele Ratgeber bis heute falsch darstellen. Nach dem Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458 ist die Nutzung von Heizungstechnik auch bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting förderfähig. Die vertraglich vereinbarten Raten können für bis zu zehn Jahre als förderfähige Gesamtkosten angesetzt werden; Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Energiebezug bleiben dabei außen vor. Eingereicht wird der Vertrag anstelle der Rechnung. Entscheidend ist aber, wer den Antrag stellt – stellt ihn der Anbieter als Eigentümer der Anlage, läuft es über das Unternehmensprogramm mit pauschal 30 Prozent und ohne die Boni für Selbstnutzer.

Ist Mieten oder Kaufen über die Laufzeit günstiger?

Der Kauf, in nahezu jeder Rechnung. Mit den Werten unserer Rechner – 30.000 Euro für eine Luft-Wasser-Anlage, 46 Prozent Förderung auf 28.000 Euro förderfähige Kosten – bleiben 17.120 Euro Eigenanteil, über fünfzehn Jahre mit Wartung rund 20.100 Euro. Eine Miete von 200 Euro im Monat summiert sich im gleichen Zeitraum auf 36.000 Euro, und die Anlage gehört Ihnen danach nicht. Die Lücke beträgt knapp 16.000 Euro. Fair ist dieser Vergleich allerdings erst, wenn man die Kapitalkosten gegenrechnet: Wer den Eigenanteil zu vier Prozent über fünfzehn Jahre finanziert, zahlt rund 25.800 Euro – die Lücke schrumpft auf etwa 10.000 Euro.

Worin unterscheiden sich Gerätemiete, Contracting und Mietkauf?

Bei der Gerätemiete mieten Sie die Anlage und kaufen Ihren Strom selbst; rechtlich ist das ein Mietvertrag, kontrolliert wird er über das AGB-Recht. Beim Wärmecontracting kaufen Sie keine Anlage, sondern gelieferte Wärme nach Kilowattstunden; für Verträge auf Basis allgemeiner Versorgungsbedingungen setzt die AVBFernwärmeV eine Höchstlaufzeit von zehn Jahren, verlängert ohne rechtzeitige Kündigung aber um jeweils fünf weitere. Beim Mietkauf zahlen Sie Raten mit dem Ziel, am Ende Eigentümer zu werden. Die drei Modelle werden im Marketing gleichförmig als „Wärmepumpe mieten“ beworben, führen aber zu völlig verschiedenen Rechten am Laufzeitende.

Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?

Das steht ausschließlich im Vertrag, und es gibt keinen Marktstandard. Verbreitet sind drei Varianten: Sie übernehmen die Anlage zu einem symbolischen Restbetrag, Sie verlängern zu einem neu verhandelten Preis, oder der Anbieter baut die Anlage aus und Sie stehen nach fünfzehn Jahren ohne Heizung da. Nur die erste Variante ist dem Kauf vergleichbar. Lassen Sie sich die Regelung zeigen, bevor Sie unterschreiben – nach zehn oder fünfzehn Jahren hat ein Gerät noch erhebliche Restnutzungsdauer, und wem sie zufällt, ist bares Geld.

Für wen ist die Miete trotz höherer Gesamtkosten sinnvoll?

Für drei Konstellationen. Erstens: Der Kessel ist mitten im Winter ausgefallen und es ist kein Kapital verfügbar – dann ist die Miete die schnelle Lösung gegen eine kalte Wohnung. Zweitens: Es gibt keinen Förderanspruch, etwa weil das Gebäude die Mindestalterfrist nicht erfüllt oder keine fossile Altanlage ersetzt wird; dann fällt der stärkste Vorteil des Kaufs weg. Drittens: Ein Verkauf des Hauses ist in wenigen Jahren absehbar, und der Vertrag ist übertragbar. Außerhalb dieser Fälle zahlen Sie mit der Miete einen Aufpreis für Komfort und Risikoabnahme – was legitim ist, solange Sie wissen, wie hoch er ist.