Wärmepumpenmarkt

Ratgeber · 10 Minuten

Heizungsoptimierung fördern lassen: 15 Prozent – und zwei Altersgrenzen, die alles entscheiden

Nicht jeder, der über eine Wärmepumpe nachdenkt, baut sie im nächsten Jahr ein. Für die Heizung, die bis dahin bleibt, gibt es einen eigenen Förderweg: 15 Prozent auf Abgleich, Pumpe und Ventile, über das BAFA statt über die KfW. Der Zuschuss ist klein, die Bedingungen sind eng – und die wichtigste Frage stellt kaum eine Übersicht: Welcher Teil dieser Arbeit ist verloren, wenn die Wärmepumpe doch kommt?

Die zwei Altersgrenzen

Die Heizungsoptimierung ist eine Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude, und sie läuft – anders als der Heizungstausch – nicht über die KfW, sondern über das BAFA. Diese Zuständigkeitsteilung ist der häufigste Irrtum beim Thema: Die KfW fördert den neuen Wärmeerzeuger, das BAFA alles, was an der bestehenden Anlage verbessert wird.

Ob Sie überhaupt antragsberechtigt sind, entscheiden zwei Zahlen. Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein. Und bei fossilen Brennstoffen darf sie nicht älter als zwanzig Jahre sein. Für Wohngebäude kommt eine dritte Grenze hinzu: Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt.

Beide Altersgrenzen haben eine erkennbare Logik. Nach unten soll verhindert werden, dass eine fast neue Anlage auf Kosten der Allgemeinheit nachjustiert wird – ein ordentlich eingeregeltes System gehört zur Leistung des Einbaus. Nach oben steht die Überlegung, dass bei einer zwanzig Jahre alten Gas- oder Ölheizung nicht die Optimierung der richtige Weg ist, sondern der Austausch. Für Sie bedeutet das ein Zeitfenster, das sich von selbst schließt.

Was zum geförderten Paket gehört

Gefördert wird kein einzelnes Gerät, sondern die Einregelung der Anlage als Ganzes. Der hydraulische Abgleich ist dabei nicht eine Maßnahme unter mehreren, sondern die tragende: Mehrere Quellen weisen übereinstimmend darauf hin, dass bei wassergeführten Systemen die Pumpe nur zusammen mit dem Abgleich bezuschusst wird.

MaßnahmeGrößenordnung EinfamilienhausBleibt bei der Wärmepumpe nützlich?
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren Brund 650 bis 1.250 EuroDie Heizlastberechnung ja, die Einstellwerte nein
Voreinstellbare Thermostatventileetwa 25 bis 60 Euro je VentilJa, unverändert
Hocheffizienzpumpe statt alter Umwälzpumperund 300 bis 500 Euro mit EinbauTeilweise – die Wärmepumpe bringt meist eine eigene mit
Dämmung freiliegender Rohrleitungenetwa 5 bis 10 Euro Material je MeterJa, und mit niedriger Vorlauftemperatur eher mehr
Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistungmeist im Abgleich enthaltenDie Erfahrung ja, die Werte nicht

Die Kostenangaben sind Spannen aus mehreren unabhängigen Marktübersichten, keine Angebotspreise – sie unterscheiden sich regional und mit der Zahl der Heizkörper erheblich. Der wichtigste Treiber beim Abgleich sind die Ventile: Nur voreinstellbare Thermostatventile lassen sich überhaupt abgleichen, alte Ventile ohne Voreinstellung müssen getauscht werden. Welche Verfahren es gibt und warum die Förderung nur eines davon akzeptiert, steht im Artikel zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren A oder B.

Was 15 Prozent wirklich bedeuten

Hier lohnt sich Nüchternheit. Die förderfähigen Höchstkosten beginnen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und verdoppeln sich mit einem Sanierungsfahrplan – eine Grenze, die bei einer Heizungsoptimierung praktisch nie erreicht wird. Ein typisches Paket aus Abgleich, einigen Ventilen und einer neuen Pumpe liegt bei ein bis drei Tausend Euro.

PaketKostenZuschuss 15 %Mit Sanierungsfahrplan 20 %
Nur Abgleich900 Euro135 Euro180 Euro
Abgleich und Pumpe1.300 Euro195 Euro260 Euro
Abgleich, Pumpe, zehn Ventile1.900 Euro285 Euro380 Euro

Das ist die ehrliche Größenordnung: ein bis drei Hundert Euro. Der Zuschuss allein trägt keine Entscheidung. Was die Maßnahme trägt, ist der Betrieb. Für den Pumpentausch nennen mehrere Quellen rund 100 bis 120 Euro Stromersparnis im Jahr – die Pumpe hat sich damit in drei bis fünf Jahren selbst bezahlt, ganz ohne Förderung. Beim Abgleich an einer fossilen Bestandsanlage nennen Marktübersichten 7 bis 15 Prozent der Heizkosten, weil dort vor allem die Überversorgung einzelner Räume abgestellt wird.

Was beim Umstieg erhalten bleibt

Für die Leser dieser Seite ist das die eigentliche Frage: Ist das Geld verloren, wenn in drei oder fünf Jahren doch eine Wärmepumpe einzieht? Die Antwort ist differenzierter als ein Ja oder Nein, und sie hängt daran, was beim Abgleich nach Verfahren B eigentlich entsteht.

Verfahren B berechnet die Heizlast jedes Raumes in Anlehnung an die DIN EN 12831 und leitet daraus Volumenstrom und Einstellwert für jeden Heizkreis ab. Die raumweise Heizlastberechnung ist die aufwendige Hälfte dieser Arbeit – und sie beschreibt das Gebäude, nicht den Wärmeerzeuger. Sie bleibt gültig, solange sich an Dämmung, Fenstern und Nutzung nichts ändert. Die Einstellwerte dagegen hängen an der Auslegungs-Vorlauftemperatur, und genau die ändert sich mit der Wärmepumpe grundlegend. Dieser Teil wird neu bestimmt.

Praktisch heißt das: Die teure Vorarbeit trägt in den Umstieg hinein, die Feinjustage nicht. Dazu kommt ein Nebeneffekt, den man leicht übersieht – die raumweise Heizlast ist dieselbe Zahl, die später über die Auslegung der Wärmepumpe entscheidet, und sie liegt dann bereits vor statt überschlägig geschätzt zu werden. Wer sie ohnehin braucht, bekommt sie hier mit 15 Prozent Nachlass.

Passender RechnerKostenvergleich über 20 JahreWenn die Heizung am oberen Rand des Zwanzig-Jahre-Fensters steht, ist nicht die Optimierung die eigentliche Frage, sondern der Austausch. Der Kostenrechner stellt Wärmepumpe, Gas, Öl und Pellets über die Nutzungsdauer gegenüber – mit Förderung, Energiepreispfad und CO₂-Preis.

Eine Einschränkung gehört dazu: Wenn der Austausch bereits terminiert ist, warten Sie besser. Der Abgleich, der Voraussetzung für die Heizungsförderung ist, wird dann mit dem Fördersatz der neuen Heizung bezuschusst – also mit deutlich mehr als 15 Prozent. Zweimal fördern lässt sich dieselbe Leistung nicht. Welche Anträge wann gestellt werden und welche Sperren zwischen den Programmen gelten, steht bei den Antragstypen und Fristen.

Antrag, Sanierungsfahrplan, Steuerweg

Der Antrag wird online beim BAFA gestellt, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Das ist dieselbe harte Regel wie bei der Heizungsförderung und der häufigste Grund für eine Ablehnung: Ein unterschriebener Auftrag vor dem Antrag kostet den Zuschuss. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt nach übereinstimmenden Angaben bei 300 Euro brutto – ein reiner Pumpentausch kann daran knapp scheitern, ein Paket mit Abgleich nie.

Die zusätzlichen fünf Prozentpunkte setzen einen individuellen Sanierungsfahrplan voraus, in dem die Maßnahme auch vorgesehen ist. Der Fahrplan selbst wird gefördert, kostet aber einen Eigenanteil und Zeit. Für eine Optimierung allein lohnt er sich selten – 65 Euro Unterschied auf ein 1.300-Euro-Paket. Wer ohnehin mehrere Schritte plant, hat ihn meist aus anderen Gründen.

Scheitert die Anlage an einer der beiden Altersgrenzen, bleibt der Steuerbonus für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum. Zuschuss und Steuerermäßigung lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren – es ist eine Entweder-oder- Entscheidung. Welcher Weg günstiger ist, hängt an der persönlichen Steuerlast und gehört in die Steuerberatung; dieser Artikel rechnet das bewusst nicht vor.

Wann sich der Weg lohnt

Drei Fälle lassen sich sauber trennen. Steht der Austausch innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre an, ist die Einzelmaßnahme der falsche Weg: Der Abgleich kommt dann mit dem Heizungstausch und mit dessen Fördersatz. Ist die fossile Anlage älter als zwanzig Jahre, ist die Frage ohnehin entschieden – nicht durch die Förderrichtlinie, sondern durch das Alter.

Der dritte Fall ist der eigentliche Adressat: eine Anlage im mittleren Alter, die noch einige Jahre läuft, in einem Gebäude, dessen Wärmepumpen-Eignung noch nicht geklärt ist. Hier arbeitet die Optimierung doppelt. Sie senkt heute den Verbrauch, und sie liefert mit der raumweisen Heizlast und einer abgesenkten Vorlauftemperatur genau die beiden Werte, an denen später die Eignung hängt. Ob Ihr Haus die niedrige Vorlauftemperatur hergibt, lässt sich mit einem Versuch an einem kalten Tag prüfen – beschrieben im Altbau-Artikel.

Was die Optimierung nicht leistet, gehört ebenfalls gesagt: Sie macht aus einem ungedämmten Haus kein wärmepumpentaugliches. Sie verschiebt die Vorlauftemperatur um einige Grad, nicht um zwanzig. Und sie ersetzt keine Heizkurveneinstellung im laufenden Betrieb – das ist eine Arbeit, die niemandem in Rechnung gestellt wird und oft mehr bringt als der Zuschuss. Wie das geht, steht beim Einstellen der Heizkurve.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für die Heizungsoptimierung?

15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan 20 Prozent. Zuständig ist das BAFA, nicht die KfW – die KfW fördert nur den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt nach übereinstimmenden Angaben bei 300 Euro brutto. Nach oben gilt eine Grenze, die in der Praxis fast nie erreicht wird: Sie beginnt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und verdoppelt sich mit Sanierungsfahrplan. Eine typische Optimierung kostet ein bis drei Tausend Euro und liegt damit weit darunter.

Welche Heizungen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Zwei Altersgrenzen entscheiden. Die Anlage muss älter als zwei Jahre sein – eine fast neue Heizung soll nicht auf Kosten der Allgemeinheit nachjustiert werden. Und bei fossilen Brennstoffen darf sie nicht älter als zwanzig Jahre sein, weil für eine Anlage jenseits dieses Alters der Austausch der richtige Weg ist und nicht die Optimierung. Für Wohngebäude ist die Förderung zusätzlich auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten begrenzt. Eine Gasheizung von 2004 fällt damit heraus, eine von 2012 nicht.

Was zählt alles zur Heizungsoptimierung?

Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit der raumweisen Heizlastberechnung, der Austausch nicht voreinstellbarer Thermostatventile, der Tausch der Heizungs- oder Zirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe, die Dämmung freiliegender Rohrleitungen sowie die Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung. Mehrere Quellen weisen darauf hin, dass die Pumpe bei wassergeführten Systemen nur zusammen mit dem hydraulischen Abgleich bezuschusst wird. Der Abgleich ist damit nicht eine Maßnahme unter mehreren, sondern der Kern des Pakets.

Lohnt sich die Optimierung, wenn in ein paar Jahren eine Wärmepumpe kommt?

In den meisten Fällen ja, aber nicht wegen des Zuschusses. Die raumweise Heizlastberechnung ist die aufwendige Hälfte des Abgleichs, und sie bleibt gültig – sie beschreibt das Gebäude, nicht den Wärmeerzeuger. Voreinstellbare Thermostatventile und gedämmte Rohre bleiben ebenfalls nützlich. Neu gerechnet werden müssen die Einstellwerte, weil sie an der Auslegungs-Vorlauftemperatur hängen und die Wärmepumpe mit einer deutlich niedrigeren arbeitet. Wer dagegen weiß, dass der Austausch im nächsten Jahr ansteht, wartet besser: Dann wird der Abgleich zusammen mit der neuen Heizung gefördert.

Kann ich die Heizungsoptimierung mit der Heizungsförderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Leistung. Der hydraulische Abgleich, der Voraussetzung für die Heizungsförderung ist, gehört zum Heizungstausch und wird mit dessen Fördersatz bezuschusst – nicht zusätzlich als Einzelmaßnahme. Die Einzelmaßnahme Heizungsoptimierung steht Bestandsanlagen offen, die bleiben, wie sie sind. Welcher Weg greift, entscheidet also nicht der Antragsteller, sondern der Anlass. Wer beides im selben Jahr plant, sollte die Reihenfolge vorher mit dem Fachbetrieb klären.

Was ist die Alternative, wenn der Zuschuss nicht infrage kommt?

Der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum. Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren – entweder Zuschuss oder Steuerermäßigung. Für eine Anlage, die an einer der beiden Altersgrenzen scheitert, ist der Steuerweg oft die einzige verbleibende Möglichkeit. Ob er im Einzelfall günstiger ist, hängt an der Steuerlast und gehört in die Steuerberatung; dieser Artikel rechnet das bewusst nicht vor.