Förderung
Der Antrag – und der eine Fehler, der alles kostet
Die Heizungsförderung ist inhaltlich unkompliziert. Gefährlich ist allein die Reihenfolge: Wer den Handwerker beauftragt und danach den Antrag stellt, bekommt keinen Cent. Diese Übersicht bringt die Schritte in die richtige Ordnung.
- 1
Bedarf klären und Angebote einholen
2 bis 6 WochenLassen Sie sich mindestens drei Angebote machen. Achten Sie darauf, dass eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 enthalten ist – ohne sie ist die Auslegung geraten. Mit den Ergebnissen aus unseren Rechnern können Sie einschätzen, ob die vorgeschlagene Anlagengröße plausibel ist.
Achtung: Ein Angebot, das die Anlagengröße nur aus der Wohnfläche ableitet, ist kein belastbares Angebot.
- 2
Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
1 WocheSie brauchen einen unterschriebenen Liefer- oder Leistungsvertrag, bevor Sie den Antrag stellen können. Entscheidend ist eine Klausel, die den Vertrag an die Förderzusage koppelt – als aufschiebende Bedingung (er wird erst mit der Zusage wirksam) oder als auflösende Bedingung (er endet, wenn die Förderung ausbleibt).
Achtung: Ohne diese Klausel bleiben Sie an den Vertrag gebunden, selbst wenn die Förderung abgelehnt wird.
- 3
Bestätigung zum Antrag besorgen
1 bis 3 WochenDie Bestätigung zum Antrag (BzA) stellt ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin aus. Sie enthält eine Identifikationsnummer, die Sie im Antrag angeben. Die meisten Heizungsbauer erledigen das für ihre Kunden mit.
Achtung: Fragen Sie beim Angebot direkt, ob der Betrieb die BzA ausstellt – nicht jeder tut das.
- 4
Antrag im KfW-Portal stellen
1 TagDer Antrag läuft über das Kundenportal „Meine KfW“. Sie brauchen ein Konto und eine Identifizierung. Der Antrag selbst ist in etwa einer halben Stunde ausgefüllt. Die Zusage kommt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Achtung: Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Auch eine Anzahlung oder eine Materialbestellung kann bereits als Vorhabensbeginn gelten.
- 5
Einbau durchführen lassen
1 bis 6 MonateNach der Zusage kann gebaut werden. Sammeln Sie alle Rechnungen und lassen Sie sich den hydraulischen Abgleich schriftlich bestätigen – er ist Fördervoraussetzung und wird bei der Verwendungsnachweisprüfung verlangt.
Achtung: Änderungen an der Anlage gegenüber dem Antrag sollten Sie der KfW melden, bevor sie umgesetzt werden.
- 6
Verwendungsnachweis einreichen
innerhalb der gesetzten FristNach Abschluss reichen Sie die Rechnungen und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, die wieder das Fachunternehmen ausstellt. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Achtung: Die Frist für den Verwendungsnachweis steht in Ihrer Zusage. Wer sie verstreichen lässt, verliert den Zuschuss.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit der Bedingungsklausel
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Identifikationsnummer
- Nachweis des Eigentums am Gebäude
- bei Einkommensbonus: Steuerbescheide aller Haushaltsmitglieder aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr
- bei Klimageschwindigkeitsbonus: Nachweis über Art und Alter der alten Heizung, etwa Schornsteinfegerprotokoll oder Typenschild
- später für den Verwendungsnachweis: Rechnungen, Bestätigung nach Durchführung (BnD), Protokoll des hydraulischen Abgleichs
Ergänzungskredit für den Eigenanteil
Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsverbilligten Kredit für den Teil der Kosten, den Sie selbst tragen. Er wird über Ihre Hausbank beantragt, nicht direkt bei der KfW. Für Haushalte unterhalb einer Einkommensgrenze ist der Zinssatz noch einmal reduziert.
Ob sich das lohnt, hängt vom Vergleich mit Ihren übrigen Finanzierungsmöglichkeiten ab. Rechnen Sie beides gegeneinander – ein zinsverbilligter Kredit ist nicht automatisch die günstigste Lösung, wenn Sie ohnehin Eigenkapital einsetzen könnten.
Häufige Fragen
Was gilt als Vorhabensbeginn?
Der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der nicht an die Förderzusage gekoppelt ist. Auch Anzahlungen, verbindliche Materialbestellungen oder der Beginn der Bauarbeiten können als Vorhabensbeginn gewertet werden. Planungsleistungen und die Beauftragung einer Energieberatung zählen dagegen nicht dazu.
Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?
Die Zusage kommt meist innerhalb weniger Tage nach Antragstellung. Ausgezahlt wird der Zuschuss aber erst nach Einbau und Prüfung des Verwendungsnachweises. Zwischen Antrag und Geldeingang liegen daher realistisch mehrere Monate – Sie müssen die Investition zunächst vorfinanzieren.
Was passiert, wenn die Kosten höher ausfallen als beantragt?
Der Zuschuss wird auf Basis der tatsächlichen, förderfähigen Kosten berechnet – höchstens jedoch bis zur beantragten Summe und bis zur gesetzlichen Höchstgrenze. Höhere Kosten führen also nicht automatisch zu mehr Förderung. Fallen die Kosten niedriger aus, sinkt der Zuschuss entsprechend.
Kann ich den Antrag selbst stellen oder braucht es einen Energieberater?
Für die Heizungsförderung genügt die Bestätigung zum Antrag durch das ausführende Fachunternehmen – eine Energieeffizienz-Expertin ist nicht zwingend. Den Antrag im KfW-Portal stellen Sie selbst. Bei umfangreicheren Sanierungen und beim Sanierungsfahrplan sieht das anders aus.