Wärmepumpenmarkt

Ratgeber · 10 Minuten

Kältemittel R290 oder R32: was ab 2027 gilt und was beim Kauf zählt

Zwei Termine machen das Kältemittel vom Nebensatz im Datenblatt zum Entscheidungskriterium: Ab Januar 2027 darf ein großer Teil der R32-Geräte in der EU nicht mehr neu verkauft werden, ab Januar 2028 fördert die BEG nur noch natürliche Kältemittel. Beides betrifft den Kauf – nicht die Anlage, die schon im Garten steht. Und der Effizienzvorteil von Propan liegt an einer anderen Stelle, als die Prospekte vermuten lassen.

Was die beiden Stoffe unterscheidet

Das Kältemittel ist der Stoff, der im geschlossenen Kreis verdampft, verdichtet, verflüssigt und entspannt wird und dabei Wärme von draußen nach drinnen trägt. Wie dieser Kreisprozess funktioniert, ist bei beiden Kältemitteln identisch. Unterschiedlich sind drei Eigenschaften – und nur eine davon merken Sie im Betrieb.

R290 (Propan)R32
Artnatürlicher Kohlenwasserstofffluoriertes Treibhausgas (F-Gas)
Treibhauspotenzial (GWP)3 nach alter, 0,02 nach aktueller Bewertung675
SicherheitsklasseA3 – brennbarA2L – schwer entflammbar
Typische Füllmenge im Einfamilienhausrund 1 bis 1,6 kgrund 1,5 bis 2 kg
Erreichbare Vorlauftemperaturmeist 70 bis 75 °Cje nach Gerät, oft bis 55 bis 60 °C
Neuverkauf in der EUunbefristetfür viele Gerätearten bis 31.12.2026

Zur GWP-Zahl eine Einordnung, weil die Quellen hier auseinandergehen: Für Propan nennen ältere Darstellungen den Wert 3, die aktuelle F-Gase-Verordnung setzt 0,02 an. Beide Werte sagen dasselbe – Propan ist klimatisch praktisch irrelevant. Für R32 bleibt es in beiden Bewertungen bei 675, also beim 200- bis 30.000-fachen. Entscheidend wird diese Zahl aber nur, wenn das Kältemittel entweicht; im dichten Kreis richtet auch R32 keinen Schaden an.

Was ab 2027 verboten ist – und was nicht

Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, in Kraft seit dem 11. März 2024. Sie verbietet nicht den Betrieb und nicht den Stoff, sondern das Inverkehrbringen – den erstmaligen Verkauf bestimmter Gerätearten innerhalb der EU. Die Fristen stehen in Anhang IV und sind nach Bauart und Leistung gestaffelt:

Gerätetypab 01.01.2027später
Monoblock bis 50 kWGWP 150 und mehr verbotenbis 12 kW ab 2032 ganz ohne F-Gase
Split Luft/Wasser bis 12 kWGWP 150 und mehr verbotenab 2035 ganz ohne F-Gase
Split über 12 kWnoch erlaubtGWP 750 ab 2029, GWP 150 ab 2033
Split Luft/Luft bis 12 kW (Klimagerät)noch erlaubtGWP 150 ab 2029

Für den typischen Fall – Luft-Wasser-Wärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus, Monoblock oder Split unter 12 Kilowatt – heißt das: Ab dem 1. Januar 2027 ist R32 dort nicht mehr zulässig für Neugeräte. Die Verordnung kennt eine Ausnahme für Aufstellorte, an denen Sicherheitsanforderungen ein Kältemittel unter GWP 150 nicht zulassen; dort sind bis GWP 750 erlaubt. Das ist eine Regelung für Sonderfälle und keine Hintertür für den Regelfall.

Wenn R32 schon im Garten steht

Dann ändert sich für Sie nichts, und das ist keine beruhigende Formulierung, sondern die Systematik der Verordnung: Sie greift beim ersten Verkauf, nicht beim Weiterbetrieb. Eine eingebaute R32-Anlage darf unbefristet laufen. Sie darf gewartet werden. Und sie darf nach einer Reparatur mit R32 nachgefüllt werden – das vollständige Serviceverbot der Verordnung beginnt bei einem Treibhauspotenzial von 2.500 und trifft R32 mit 675 nicht.

Was sich ändert, ist der Preis der Nachfüllware. Die zulässige Gesamtmenge an F-Gasen in der EU sinkt stufenweise; für die Jahre 2027 bis 2029 beschreiben die Quellen ungefähr eine Halbierung gegenüber dem heutigen Niveau. Steigende Preise sind damit wahrscheinlich, ein Versorgungsstopp ist nicht angekündigt. Bei R410A, dem Kältemittel der Anlagengeneration davor, ist die Lage deutlich angespannter – wer noch eine solche Anlage betreibt, sollte eine größere Leckage als wirtschaftliche und nicht nur als technische Frage behandeln.

Ein Hinweis zur Einordnung: Eine Wärmepumpe verliert im Normalbetrieb kein Kältemittel. Nachfüllen ist der Reparaturfall, nicht die Wartung. Wenn Ihre Anlage regelmäßig Kältemittel braucht, ist nicht der Preis das Problem, sondern die Leckage.

Die Förderfrist zum 1. Januar 2028

Die Technischen Mindestanforderungen der BEG fordern ab dem 1. Januar 2028 ein natürliches Kältemittel. Bis einschließlich 31. Dezember 2027 bleibt eine R32-Wärmepumpe förderfähig, sofern sie die übrigen Anforderungen erfüllt. Als natürlich gelten unter anderem R290 (Propan), R600a (Isobutan), R717 (Ammoniak), R718 (Wasser) und R744 (Kohlendioxid).

Wichtig ist die Gegenrichtung: Propan bringt im Zuschuss heutekeinen Cent mehr als R32. Der Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten für Erdwärme und natürliche Kältemittel ist mit der Richtlinienfassung vom 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen. Es bleibt die Grundförderung von 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus – alle unabhängig vom Kältemittel. Wer mit einem Kältemittel-Bonus rechnet, rechnet mit einer Zahl von vorgestern.

Praktisch heißt das: Die Förderfrist 2028 ist für Anträge in diesem und im nächsten Jahr kein Kriterium. Sie ist eines für den Fall, dass sich Ihr Vorhaben verschiebt – und für die Frage, wie gut ein Angebot mit R32 in zwei Jahren noch aussieht.

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Der Effizienzunterschied, nachgerechnet

Hier wird in Verkaufsgesprächen am meisten behauptet und am wenigsten gerechnet. Die Arbeitszahl einer Wärmepumpe hängt am Temperaturhub zwischen Wärmequelle und Vorlauf, am Gütegrad des Verdichters und an der Regelung. Bei gleicher Vorlauftemperatur und vergleichbarer Gerätequalität ist der Unterschied zwischen R290 und R32 so klein, dass er in der Streuung zwischen zwei Geräten desselben Kältemittels untergeht. Es gibt gute R32-Geräte und mittelmäßige R290-Geräte.

Der Unterschied entsteht an der Obergrenze. Propan erreicht bauartbedingt rund 70 bis 75 Grad Vorlauf, auch bei Frost. Viele R32-Geräte enden bei 55 bis 60 Grad und decken darüber mit dem elektrischen Heizstab ab. Und der Heizstab arbeitet mit einer Arbeitszahl von 1 – eine Kilowattstunde Strom je Kilowattstunde Wärme. Was das kostet, lässt sich mit unserem Arbeitszahl-Modell beziffern. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe:

AuslegungsvorlaufArbeitszahl, Gerät erreicht den Vorlauf
35 °C (Flächenheizung)3,9
45 °C (große Heizkörper)3,3
55 °C (normale Heizkörper)2,9
65 °C (alte, kleine Heizkörper)2,6

Jetzt der Vergleich, auf den es ankommt. Ein Haus mit 65 Grad Auslegungsvorlauf: Ein Gerät, das diese Temperatur schafft, landet bei einer Arbeitszahl von 2,6. Ein Gerät, das bei 55 Grad endet und den Rest über den Heizstab deckt, landet darunter – wie weit, hängt daran, welcher Anteil der Jahreswärme oberhalb von 55 Grad anfällt. Mit zehn, fünfzehn und zwanzig Prozent als Spanne gerechnet, ergeben sich effektive Arbeitszahlen von 2,5, 2,3 und 2,1. Gegenüber 2,6 sind das rund fünf bis zwanzig Prozent mehr Strom für dieselbe Wärme.

Die Prozentsätze sind eine Annahme, keine Messung – wie groß der Anteil tatsächlich ist, hängt am Klima, an der Heizkurve und am Nutzerverhalten. Die Richtung ist aber robust, und die Lehre daraus ist eine andere, als sie klingt: Nicht „Propan ist effizienter“, sondern in einem Haus, das hohe Vorlauftemperaturen braucht, ist die erreichbare Obergrenze ein Auswahlkriterium – und in einem Haus mit Flächenheizung ist sie keines. Bei 35 Grad Auslegung läuft jedes der beiden Kältemittel im besten Bereich, und die 3,9 stehen in der Tabelle für beide.

Der wirksamere Hebel bleibt deshalb die Vorlauftemperatur selbst. Ob Ihr Haus mit weniger auskommt, als die alte Kesselregelung vermuten lässt, prüft der Artikel zur Wärmepumpe im Altbau mit einem Versuch an einem kalten Tag. Welche Heizkörper dafür getauscht werden müssen, rechnet der Ratgeber zu den Heizkörpern für die Wärmepumpe raumweise vor. Wer von 65 auf 45 Grad kommt, gewinnt mit jedem Kältemittel mehr als mit der Wahl zwischen beiden.

Brennbarkeit, Schutzbereich, Wartung

Propan ist brennbar, in Sicherheitsklasse A3 eingeordnet, und schwerer als Luft. R32 ist mit A2L als schwer entflammbar klassifiziert. Diese Einordnung sagt etwas über den Stoff und wenig über das Gerät: Die Füllmenge liegt bei Einfamilienhaus-Geräten meist bei rund einem bis knapp zwei Kilogramm in einem geschlossenen, fabrikgefüllten Kreis, und bei einem Monoblock steht dieser Kreis vollständig im Freien.

Der Preis für Propan ist planerisch. Weil das Gas sich unten sammelt, verlangt die DIN EN 378 um das Gerät einen Schutzbereich, in dem keine Öffnung liegen darf, durch die Gas nach innen oder nach unten abfließen könnte: Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächte, Kellerabgänge, Gullys. Größenordnung aus Planungsleitfäden: rund ein Meter ab Aufstellfläche, ein halber Meter ab Geräteoberkante; verbindlich ist die Montageanleitung des Herstellers. Auf schmalen Grundstücken fällt daran regelmäßig der naheliegendste Standort aus – der Fall ist im Artikel zur Wärmepumpe im Reihenhaus durchgespielt.

Bei der Wartung ist der Unterschied geringer, als es die Vorschriftenlage vermuten lässt. R32 ist ein F-Gas und damit grundsätzlich prüfpflichtig – aber erst ab fünf Tonnen CO₂-Äquivalent, bei R32 also rund 7,4 Kilogramm Füllmenge. Haushaltsübliche Geräte bleiben mit ein bis zwei Kilogramm klar darunter. Propan fällt als Nicht-F-Gas von vornherein nicht unter diese Pflichten. Für ein Einfamilienhaus heißt das: In beiden Fällen gibt es keine wiederkehrende gesetzliche Dichtheitsprüfung, und in beiden Fällen gehört eine Sichtprüfung des Kältekreises in die jährliche Wartung. Wer dort einen Unterschied verkauft bekommt, sollte nach der Füllmenge in CO₂-Äquivalent fragen.

Was das für die Kaufentscheidung heißt

Für einen Neukauf in diesem und im nächsten Jahr ist die Frage praktisch entschieden, und zwar nicht aus Überzeugung, sondern aus Verfügbarkeit: Die Hersteller haben ihre Baureihen für den Einfamilienhausbereich auf R290 umgestellt, weil sie ab Januar 2027 nichts anderes mehr in Verkehr bringen dürfen. Ein R32-Angebot für ein Einfamilienhaus wird damit zur Ausnahme, die eine Begründung braucht.

Danach sortiert sich die Entscheidung so:

  1. Vorhandene R32-Anlage. Nichts tun. Kein Austauschzwang, kein Förderproblem, Nachfüllen erlaubt. Wenn die Arbeitszahl enttäuscht, liegt die Ursache fast nie am Kältemittel – die Fehlersuche bei zu niedriger Jahresarbeitszahl geht die wahrscheinlicheren Gründe in der Reihenfolge ihrer Häufigkeit durch.
  2. Neukauf, Haus braucht über 55 Grad Vorlauf.R290, und zwar wegen der erreichbaren Obergrenze, nicht wegen des Klimawerts. Fragen Sie nach der Vorlauftemperatur bei Normaußentemperatur ohne Heizstab – das ist die Zahl, die über die Arbeitszahl entscheidet.
  3. Neukauf, Haus mit Flächenheizung oder 45 Grad.Das Kältemittel ist hier das schwächste Auswahlkriterium. Entscheiden Sie über Modulationsbereich, Schallleistung und Regelung. R290 bekommen Sie bei einem Neugerät ohnehin.
  4. Restposten mit R32 zum Sonderpreis. Rechtlich einwandfrei, solange das Gerät vor 2027 in Verkehr gebracht wurde, und förderfähig bis Ende 2027. Ehrlich bewertet ist es ein Gerät mit absehbar teurerer Nachfüllware, engerem Temperaturfenster und schlechterem Wiederverkaufswert – der Nachlass muss das aufwiegen.

Und ein Satz zur Einordnung des Ganzen: Zwischen einem guten und einem schlechten Angebot liegen in der Jahresarbeitszahl regelmäßig mehr als zehn Prozent – durch Auslegung, hydraulischen Abgleich und Heizkurve. Das Kältemittel entscheidet darüber nur in dem einen Fall, den der Abschnitt zur Effizienz beschreibt.

Häufige Fragen

Wird R32 ab 2027 verboten?

Nicht der Stoff und nicht der Betrieb, sondern das Inverkehrbringen bestimmter Geräte. Nach Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 dürfen ab dem 1. Januar 2027 Monoblock-Wärmepumpen bis 50 Kilowatt und Luft-Wasser-Split-Geräte bis 12 Kilowatt nicht mehr neu in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn das Kältemittel ein Treibhauspotenzial von 150 oder mehr hat. R32 liegt bei 675 und fällt damit heraus. Was bereits in Verkehr ist, darf weiter verkauft, eingebaut, betrieben, gewartet und nachgefüllt werden. Für Luft-Luft-Splitgeräte, also Klimaanlagen, gilt dieselbe Grenze erst ab 2029 – diese Fristen werden in Ratgebern häufig vermischt.

Muss ich meine vorhandene R32-Wärmepumpe austauschen?

Nein. Die Verordnung regelt den erstmaligen Verkauf innerhalb der EU, nicht den Weiterbetrieb. Eine eingebaute R32-Anlage darf unbefristet laufen, und sie darf nach einer Reparatur auch mit R32 nachgefüllt werden. Das vollständige Serviceverbot der Verordnung greift bei einem Treibhauspotenzial von 2.500 und mehr; R32 liegt mit 675 weit darunter. Zu erwarten ist dagegen, dass Nachfüllware teurer wird, weil die zulässige Gesamtmenge in der EU stufenweise sinkt – Quellen sprechen für den Zeitraum 2027 bis 2029 von etwa einer Halbierung gegenüber heute. Ein Versorgungsstopp ist nach heutigem Stand nicht angekündigt.

Wird eine R32-Wärmepumpe noch gefördert?

Nach den Technischen Mindestanforderungen der BEG ja, bis einschließlich 31. Dezember 2027. Ab dem 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert; als natürlich gelten unter anderem R290 (Propan), R717 (Ammoniak), R744 (Kohlendioxid) und R718 (Wasser). Der frühere Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten für natürliche Kältemittel ist dagegen seit dem 21. Juli 2026 ersatzlos entfallen – Propan bringt im Zuschuss heute also keinen Cent mehr als R32. Was es bringt, ist die Gewissheit, dass das Gerät auch nach 2027 noch die Förderbedingungen erfüllt.

Ist eine Propan-Wärmepumpe gefährlich?

Propan ist brennbar und nach der Sicherheitsklassifizierung in A3 eingeordnet, R32 als schwer entflammbar in A2L. Entscheidend ist aber die Menge und der Ort: Luft-Wasser-Geräte für Einfamilienhäuser enthalten meist rund ein bis knapp zwei Kilogramm Propan in einem geschlossenen Kreis, und der steht bei Monoblock-Geräten komplett draußen. Der Preis dafür ist planerisch, nicht sicherheitstechnisch: Weil Propan schwerer als Luft ist, verlangt die DIN EN 378 um das Gerät einen Schutzbereich ohne Öffnungen, in denen sich austretendes Gas sammeln könnte – kein Lichtschacht, kein Kellerabgang, kein Gully. Auf schmalen Grundstücken ist das der häufigste Grund, warum ein naheliegender Standort ausfällt.

Arbeitet eine Propan-Wärmepumpe effizienter als eine mit R32?

Bei gleicher Vorlauftemperatur kaum messbar unterschiedlich – die Arbeitszahl hängt am Temperaturhub, am Verdichter und an der Regelung, nicht am Namen des Kältemittels. Der Unterschied entsteht erst oberhalb von etwa 55 bis 60 Grad: Propan erreicht bauartbedingt rund 70 bis 75 Grad Vorlauf, viele R32-Geräte brauchen dort den elektrischen Heizstab. Und der Heizstab arbeitet mit einer Arbeitszahl von 1, zieht also für jede Kilowattstunde Wärme eine Kilowattstunde Strom. In einem Haus, das hohe Vorlauftemperaturen braucht, entscheidet das über mehr als zehn Prozent des Jahresstromverbrauchs. In einem Haus mit Flächenheizung entscheidet es über nichts.

Gibt es bei R290 eine Dichtheitsprüfung wie bei R32?

Nein, weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist und damit nicht unter die Prüf- und Dokumentationspflichten der F-Gase-Verordnung fällt. Bei F-Gasen beginnt die wiederkehrende Dichtheitsprüfung ab einer Füllmenge von fünf Tonnen CO₂-Äquivalent, was bei R32 rund 7,4 Kilogramm entspricht. Haushaltsübliche R32-Wärmepumpen mit ein bis zwei Kilogramm liegen also ebenfalls darunter – in der Praxis ist das für ein Einfamilienhaus kein Unterschied zwischen den beiden Kältemitteln. Eine Sichtprüfung des Kältekreises gehört bei beiden in die jährliche Wartung, unabhängig von jeder Pflicht.