Förderung
Was der Staat zu Ihrer Wärmepumpe beisteuert
Die Werbung nennt gern die 70 Prozent. Tatsächlich setzt sich Ihr Fördersatz aus einzelnen Bausteinen zusammen, die jeweils an Bedingungen hängen – und die Höchstgrenze für förderfähige Kosten begrenzt den Betrag zusätzlich. Hier steht, was wirklich gilt.
Die drei Bausteine
Ihr Fördersatz ist die Summe dieser drei Positionen – gedeckelt bei 70 Prozent, mit Einkommensbonus bei 80 Prozent.
Grundförderung
30 %Für alle
Gilt für jede Heizung, die mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugt. Jede Wärmepumpe erfüllt das. Auch Vermieter erhalten diesen Satz.
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %Selbstnutzer, alte Heizung
Beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter. Bei Gas-Zentralheizungen und Biomassekesseln erst ab 20 Jahren Betriebszeit. Der Bonus schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte ab.
Einkommensbonus
10 – 40 %Selbstnutzer, Einkommensgrenze
Gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €.
Die Höchstgrenze, die viele übersehen
Der Fördersatz gilt nicht für Ihre gesamte Rechnung, sondern nur für die förderfähigen Kosten. Und die sind gedeckelt:
| Wohneinheiten | Förderfähige Kosten | Maximaler Zuschuss bei 70 % |
|---|---|---|
| 1 | 28.000 € | 19.600 € |
| 2 | 43.000 € | 30.100 € |
| 3 | 58.000 € | 40.600 € |
| 6 | 103.000 € | 72.100 € |
| 10 | 135.000 € | 94.500 € |
Der Bonus, der jedes halbe Jahr kleiner wird
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt einen frühen Austausch – und genau deshalb sinkt er planmäßig ab. Wer wechseln will, fährt früher besser:
| Antrag gestellt ab | Bonus |
|---|---|
| 07/2026 | 16 % |
| 02/2027 | 12 % |
| 08/2027 | 8 % |
| 02/2028 | 4 % |
| 08/2028 | entfällt |
Bei einem Einfamilienhaus mit voll ausgeschöpften förderfähigen Kosten sind vier Prozentpunkte rund 1.120 € – für jedes halbe Jahr, das Sie warten.
Voraussetzungen im Überblick
- Das Gebäude ist bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt.
- Die neue Heizung erzeugt mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbarer Energie.
- Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen liegt vor – mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für den Fall, dass die Förderung ausbleibt.
- Der Antrag ist gestellt, bevor die Arbeiten beginnen.
- Ein hydraulischer Abgleich wird durchgeführt und bestätigt.
- Die Anlage bleibt mindestens sieben Jahre in Betrieb (Zweckbindungsfrist).
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Dazu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent beim Austausch einer alten fossilen Heizung und der gestaffelte Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent, mit Einkommensbonus bei 80 Prozent. Da nur Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit förderfähig sind, liegt der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus bei 22.400 Euro.
Was hat sich zum 21. Juli 2026 geändert?
Drei Dinge: Die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit sanken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde von 20 auf 16 Prozent gekürzt und schmilzt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte weiter ab. Und der Effizienzbonus von fünf Prozent für Erdwärme und natürliche Kältemittel ist ersatzlos entfallen.
Bekomme ich als Vermieter auch Förderung?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten. Die förderfähigen Höchstkosten steigen bei mehreren Wohneinheiten allerdings deutlich.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten. Voraussetzung ist ein bereits geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall enthält, dass die Förderung nicht bewilligt wird. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig.
Kann ich die Förderung mit einem Kredit kombinieren?
Ja. Die KfW bietet zusätzlich zum Zuschuss einen zinsverbilligten Ergänzungskredit für den verbleibenden Eigenanteil an. Auch steuerliche Förderung nach § 35c EStG ist möglich – allerdings nicht für dieselben Kosten, für die Sie bereits einen Zuschuss erhalten haben.