Rechner
Wie viel Förderung bekommen Sie wirklich?
Die Werbung nennt gern die 70 Prozent. Tatsächlich erreicht die kaum jemand – der Satz entsteht aus einzelnen Bausteinen, die jeweils an Bedingungen hängen. Hier sehen Sie für jeden Baustein, ob er Ihnen zusteht und warum.
1Ihr Vorhaben
Brutto, einschließlich Gerät, Montage, Speicher, Elektroarbeiten und Entsorgung der Altanlage. Wenn Sie noch kein Angebot haben, sind 30.000 bis 35.000 Euro für ein Einfamilienhaus ein realistischer Ausgangspunkt.
Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, danach je 8.000 €.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Vermieter erhalten die Grundförderung.
2Ihre bisherige Heizung
Für Gas- und Biomasseheizungen gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus erst ab 20 Jahren Betriebszeit.
3Einkommensbonus
Der Bonus ist gestaffelt und kann bis zu 40 Prozent betragen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen des vorletzten Jahres vor der Antragstellung.
4Zeitpunkt der Antragstellung
Ihr Zuschuss
12.880 €
46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten
Woraus sich Ihr Satz zusammensetzt
- Grundförderung+ 30 %
Für jede Heizung, die mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugt – das erfüllt jede Wärmepumpe.
- Klimageschwindigkeitsbonus+ 16 %
Die alte Anlage ist 24 Jahre alt (mindestens 20 erforderlich)
- Einkommensbonus–
Kein Haushaltseinkommen angegeben.
Welche Regeln hier gerechnet werden
Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in der ab dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung, ausgezahlt als KfW-Zuschuss 458.
- Grundförderung 30 % für jede Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie.
- Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 %, ab Februar 2027 halbjährlich vier Prozentpunkte weniger, ab August 2028 entfallen.
- Einkommensbonus gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
- Höchstsatz 70 %, mit Einkommensbonus bis 80 %.
- Der frühere Effizienzbonus von 5 % für Erdwärme und natürliche Kältemittel ist zum 21. Juli 2026 entfallen.
- Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
Sie kennen Ihre Kosten noch nicht? Der Heizlastrechner zeigt Ihnen zuerst, wie groß die Anlage überhaupt sein muss.